Otto Schmidt Verlag


Heft 7 / 2025

In der aktuellen Ausgabe ErbStB Heft 7 (Erscheinungstermin: 05. Juli 2025) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 3.12.2024 - IX R 32/22 / Kühn, Michal Fabian / Schwindt, Michael, Zurechnungsbesteuerung bei Familienstiftungen und Trusts aus Drittstaaten verstößt gegen Europarecht – Wegfall steuerlicher Hindernisse für Zuzügler aus dem Common Law Raum, ErbStB 2025, 213-216

BFH v. 20.11.2024 - II R 38/22 / Modrzejewski, Matthias / Rüsch, Gary, Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln i.R.d. Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2025, 217-218

BFH v. 20.11.2024 - II R 38/21 / Marfels, Michael, Zur Anwendung des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der EU auf die Schenkungsteuer, ErbStB 2025, 218-220

FG Münster v. 11.1.2024 - 3 K 2273/22 F / Knittel, Michael, Ermittlung der Brutto-Grundfläche i.R.d. Sachwertverfahrens gem. §§ 189 ff. BewG, ErbStB 2025, 220-221

FG Düsseldorf v. 8.4.2025 - 10 K 245/22 E / Knittel, Michael, Abgrenzung gemischte Schenkung und Anschaffung i.S.d. § 23 EStG, ErbStB 2025, 221-222

BFH v. 29.1.2025 - X R 35/19 / Günther, Karl-Heinz, Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch, ErbStB 2025, 222-223

FG München v. 29.1.2025 - 4 K 632/24 / Günther, Karl-Heinz, Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts nach einem Erwerbsvorgang gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG als Rückgängigmachung, ErbStB 2025, 223-224

FG Düsseldorf v. 25.10.2024 - 11 V 1564/24 A(Gr,BG) / Günther, Karl-Heinz, Ermittlung des Grundsteuerwerts unbebauter Grundstücke, ErbStB 2025, 224

Hess. FG v. 14.1.2025 - 3 V 1389/24 / Günther, Karl-Heinz, Neues hessisches Grundsteuerrecht: Keine Aussetzung der Vollziehung, ErbStB 2025, 224-225

Hess. FG v. 2.6.2024 - 8 K 501/21 / Günther, Karl-Heinz, Zur Anerkennung von sog. Goldfinger-Gestaltungen, ErbStB 2025, 225

FG Münster v. 9.1.2025 - 3 K 1444/24 Ew / Günther, Karl-Heinz, Öffentlicher Verkehr i.S.d. § 4 Nr. 3a GrStG, ErbStB 2025, 226

Verwaltung

BMF v. 21.5.2025 - IV C 3 - S 2197/00009/011/024 / Günther, Karl-Heinz, Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG, ErbStB 2025, 226

Beiträge für die Beratungspraxis

Waldmann, Christoph, Akkreditierung von Personenzertifizierungsstellen im Bereich der Grundstückswertermittlung, ErbStB 2025, 227-229

Ausgangspunkt des folgenden Artikels ist ein Fachbeitrag von Dipl.-Finw. (FH) Marquardt (OFD NRW) in der Zeitschrift ErbStB 6/2025, 191 ff., in dem die Rechtsgrundlage der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Sachverständige der Grundstückswertermittlung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) in Frage gestellt wird. Insbesondere wird die Auffassung vertreten, die einschlägige EU-Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (v. 9.7.2008, ABl. (EU) L 2018/30 v. 13.8.2008) sei primär auf Produkte ausgerichtet und biete keine hinreichende Grundlage für Personenzertifizierungen. Der nachfolgende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Auffassung auseinander und untersucht die EU- und nationale Rechtslage, Gerichtsurteile und Äußerungen seitens der Finanzverwaltung.

Schermann, Olaf, Überblick über die erbrechtliche Rechtsprechung im 2. Halbjahr 2024, ErbStB 2025, 230-235

Der folgende Beitrag gibt im Anschluss an die Darstellung in ErbStB 2024, 290 (Heft 10) einen Überblick über praxisrelevante höchst- und obergerichtliche Entscheidungen im Erbrecht, die im zweiten Halbjahr 2024 ergangen sind. Den Schwerpunkt bilden Entscheidungen zur Testamentserrichtung und -auslegung, zum Pflichtteilsrecht und zum Verfahrensrecht in Nachlass- und Grundbuchsachen.

Anemüller, Christian, Private Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP-INV für den VZ 2024, ErbStB 2025, 235-243

Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialgesetzen, insb. dem AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung (ESt-Erklärung) anzugeben, soweit dies notwendig oder zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt für den VZ 2024 auf den Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV. Die seit 2018 bestehende “Dreiteilung der Formulare“ wurde auch für den VZ 2024 beibehalten. Auch für den VZ 2024 haben sich Änderungen ergeben, welche auch die Anlage KAP-INV 2024 betreffen. Darüber hinaus wurden die amtlichen Formulare redaktionell auf den VZ 2024 fortgeschrieben.
Die Anlage KAP dient der Erfassung sämtlicher Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit sie nicht über die Anlage KAP-BET für Einkünfte aus Beteiligungen an vermögensverwaltenden Gesellschaften oder über die Anlage KAP-INV für bestimmte Einkünfte aus Anteilen an Investmentfonds zu erfassen sind.
Nachdem in zwei Beiträgen die Anlage KAP 2024 (Anemüller, ErbStB 2025, 123 und ErbStB 2025, 166) und in ErbStB 2025, 203 (Heft 6) die Anlage KAP-BET 2024 erläutert wurden, erörtert der nachfolgende Beitrag die Anlage KAP-INV 2024, wobei auch auf ausgewählte Fragestellungen aus Rspr. und Verwaltungsanweisungen sowie zum Teil auf die Regelungen nach dem seit 2018 geltenden InvStG eingegangen wird.

Günther, Karl-Heinz, Zuwendungs- und Vorbehaltsnießbrauch im Betriebsvermögen, ErbStB 2025, 243-247

Die Bestellung eines Nießbrauchsrechts an einem Unternehmen sowie der Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts an einem übertragenen Unternehmen hat weitreichende Folgen, nicht nur hinsichtlich der Frage, wer nach der Rechtsbestellung welche Einkünfte erzielt, sondern auch, ob durch die Rechtsbestellung ggf. stille Reserven aufgedeckt werden. Während sich die Finanzverwaltung zu den Rechtsfolgen bei Nießbrauch und Nutzungsrechten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausführlich positioniert hat (BMF v. 30.9.2013 – IV C 1 - S 2253/07/10004, BStBl. I 2013, 1184 = EStB 2013, 417 [Günther]), gibt es bis heute keine Verwaltungsanweisung, die sich derart ausführlich mit den Rechtsfolgen des Nießbrauchs im Betriebsvermögen beschäftigt.
Der BFH hat sich in letzter Zeit mehrfach zu den Rechtsfolgen der Unternehmensübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch geäußert. Nachfolgend wird einen Überblick über die Rechtsfolgen von Nießbrauchsbestellungen auf der Ebene des Betriebsvermögens auf der Grundlage der derzeit aktuellen Rspr. gegeben.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Grunderwerbsteuerliche Qualifikation des “neuen Gesellschafters“, ErbStB 2025, 247

Günther, Karl-Heinz, Der Tod eines GmbH-Gesellschafters in Deutschland und Österreich – Gesetzeslage, Nachfolgeregelungen und Abfindungsklauseln, ErbStB 2025, 247

Günther, Karl-Heinz, Grundsteuer: 13 Bundesländer machen von der sog. Abweichungsgesetzgebung Gebrauch, ErbStB 2025, 247

Günther, Karl-Heinz, Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Grundsteuerrechts, ErbStB 2025, 248

Günther, Karl-Heinz, Die Zurechnung von Grundstücken nach dem neuen § 1 Abs. 4a GrEStG, ErbStB 2025, 248

Service

Krypto 2 Go (Teil 8): Krypto und NFT in der Deklarations- und Nacherklärungspraxis – BMF v. 6.3.2025: Anforderungen und Folgen, ErbStB 2025, R5

Analoge Kunst versus Kryptokunst: Folgebewertung – Zugleich kritische Analyse der finanzgerichtlichen Rspr. zur Abnutzbarkeit von Kunstgegenständen des Anlagevermögens und deren Anwendbarkeit auf Kryptokunst, ErbStB 2025, R5

Aktuelle Rspr. zur Außenprüfung, ErbStB 2025, R5

Verfahrensrecht und Säumniszuschläge, ErbStB 2025, R5-R6

Transparenz im Fokus: Der grenzüberschreitende Informationsaustausch bei kapitalmarktbezogenen Gestaltungen (§ 88c AO), ErbStB 2025, R6

Was ist neu an den neuen AStBV (St) 2025?, ErbStB 2025, R6

Teile der Finanzverwaltung als “Staat im Staat“?, ErbStB 2025, R6

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